Die Gestaltung der Tauffeier wird persönlich mit mir besprochen. Um Fristen für eventuell erforderliche Genehmigungen einhalten zu können, ist die Taufe mindestens acht Wochen vor dem Termin bei mir und in der Pfarrkanzlei anzumelden.
Die Voraussetzungen dafür können Sie, wie im Folgenden beschrieben wird, erfahren:
Der Tauftermin gilt nach Übermittlung folgender Dokumente an die Pfarrkanzlei als fixiert.
Täufling: Geburtsurkunde und Meldezettel
Eltern: Name, Adresse, Geburtsdatum,Telefonnummer oder E-Mail.
Wenn die Eltern nur staatlich verheiratet sind, eine Kopie der Heiratsurkunde.
Paten: Name (event. auch Ledigname) Geburtsdatum, Adresse
Paten müssen röm.-kath., gefirmt und mindestens 16 Jahre alt sein. Für das Amt als Pate darf man nicht aus der Kirche ausgetreten sein!
Eltern können nicht Paten des eigenen Kindes sein.
Ein Ansuchen zur Taufe in der Diözese ist notwendig, wenn beide Eltern aus der röm.-kath. Kirche ausgetreten sind. Hier ist eine Frist von acht Wochen einzuhalten. Im Vorfeld der Taufe führt der Pfarrer mehrere Gespräche mit den Eltern.
P. Christian Gimbel