Wichtiger Hinweis
Kirchliche Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.
Voraussetzungen
* Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer
* "Trauungsprotokoll" (Dokumentation des Ehewillens und des
Ledigenstandes) muss aufgenommen werden
* Der Besuch eines Ehevorbereitungskurses
* Brautleute sollten gefirmt sein
* Empfohlen wird der Empfang des Bußsakraments und der Eucharistie
* Zwei (volljährige) Trauzeuginnen/Trauzeugen
Die Trauzeugen müssen nicht selbst katholisch sein. Sie müssen
aber den Vorgang des Austausches der Ehewillenserklärungen
bezeugen können.
Fristen
Die Anmeldung in der Pfarrkanzlei sollte – wenn möglich – mindestens drei Monate vor der kirchlichen Trauung erfolgen.
Zuständige Stelle
Die Wohnsitzpfarre der Braut/des Bräutigams
Hinweis
Soll die Trauung in einer anderen Pfarre als der Wohnsitzpfarre stattfinden, erfolgt die Anmeldung zur Trauung dennoch in der Wohnsitzpfarre. Mit Erlaubnis des Pfarrers, die dieser nach Aufnahme des Trauungsprotokolls geben kann, kann die Trauung auch in einer Kirche außerhalb seines Pfarrgebiets stattfinden.
Erforderliche Unterlagen
* Taufscheine
* Geburtsurkunden
* Bestätigungen der Meldung
* Amtliche Lichtbildausweise
* Daten der Trauzeugen (Name, Adresse)
Bei ziviler Vorehe:
* Trauscheine
* Gegebenenfalls Sterbeurkunde bzw. Todeserklärung
* Heiratsurkunden
* Gegebenenfalls Scheidungsdekrete
Bei kirchlicher Vorehe:
* Trauscheine
* Nachweis über die kirchliche Ungültigkeitserklärung oder
Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. Todeserklärung
Zusätzliche Informationen
Grundsätzlich kann nur eine Witwe/ein Witwer noch einmal kirchlich heiraten. In bestimmten Fällen kann eine Eheannullierung durchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Pfarre und beim zuständigen Diözesangericht.
Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern der katholischen und der evangelischen Kirche.
Bei Konfessionsverschiedenheit von Braut und Bräutigam gibt es die Möglichkeit einer Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern beider Verlobten. Sie kann vorgenommen werden, wenn einer der Verlobten evangelisch und die/der andere katholisch ist.
Ist die Verlobte/der Verlobte des katholischen Partners oder der katholischen Partnerin konfessionslos, ist dennoch eine Trauung in religiöser Form möglich.
Bei der Trauung konfessionsverschiedener Partnerinnen/Partner handelt es sich entweder um eine katholische Trauung, bei der ein evangelischer Pfarrer oder eine evangelische Pfarrerin beteiligt ist oder umgekehrt.
Tipp
Es ist sehr zu empfehlen, dass die Brautleute früh genug einen Termin für ein gemeinsames Vorbereitungsgespräch mit beiden Pfarrern (bzw. evangelischen Pfarrerin) vereinbaren.
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